
Dieses Jahr neu: Die Jugendmitglieder
Kirchenvorsteher sind alte, grummelige Männer? - Schon lange nicht mehr! Im Kirchenvorstand sind Männer und Frauen ganz unterschiedlichen Alters und mit ganz unterschiedlichem Hintergrund. Gewählt werden kann man ab 18 Jahren. Eine Altersobergrenze gibt es nicht.
Ab dieser KV-Wahl sollen neben den "normalen" Mitgliedern auch sogenannte "Jugendmitglieder" in jedem KV dabei sein: Jugendliche ab 14 Jahren und junge Erwachsene, die ihre Perspektive in die Beratungen und Entscheidungen einbringen, sollen in jeden Kirchenvorstand berufen werden.
Für Jugendliche bis 18 gilt: Sie sind mit beratender Stimme in den Sitzungen dabei. Sobald sie 18 Jahre alt sind, sind sie auch stimmberechtigt.

Kirchenvorstand - was ist das?
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsorgan einer Kirchengemeinde. Er besteht aus gewählten und berufenen Mitgliedern und den Pfarrern der Gemeinde. Er entscheidet über Gebäude, Finanzen und Angestellte, aber auch über die Inhalte der Gemeindearbeit: Wie soll die Konfirmandenarbeit aussehen? Welche Liturgie soll in den Gottesdiensten die Regel sein? Welche Veranstaltungen soll es geben? Welchen theologischen und gesellschaftlichen Schwerpunkt gibt es in der Gemeindearbeit?
In regelmäßigen Treffen werden die formalen und inhaltlichen Themen miteinander besprochen und nötige Entscheidungen gefällt.

Unsere Kandidaten und Kandidatinnen
Sie sind bereit und stehen fest: Die Männer und Frauen, die bei der KV-Wahl im Oktober kandidieren.
Im aktuellen Gemeindebrief stellen sie sich auf den Seiten 8 bis 17 vor. Schauen Sie doch mal rein!